Honorar
Honorar für die Systemische Beratung
Das Honorar ist im Anschluss an die Beratungssitzungen in bar zu bezahlen.
Bei Rechnungsstellung ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.
Der Ausgleich für Beratung beträgt 60,- €.
Eine Beratungssitzung beträgt in der Regel 60 Minuten.
Der Stundensatz ist in Ausnahmefällen verhandelbar.
Bitte sprechen Sie mich an, wir finden eine Lösung.
Vorteil als Selbstzahler/ Selbstzahlerin bei einer Beratung
Sie bekommen zeitnahe Hilfe und Begleitung – keine/kurze Wartezeiten für Termine.
Sie bleiben anonym gegenüber Dritten (Arbeitgeber, Versicherungen, Behörden).
Es erfolgt keine Diagnose. Sie können das Honorar für die Beratung bei der
Einkommenssteuererklärung unter der Rubrik „außergewöhnliche Belastungen“
geltend machen. Bitte befragen Sie dazu Ihren Steuerberater/ Steuerberaterin.
Honorar für Systemische Beratung
Honorar für Mediation
Das Honorar ist im Anschluss an die Mediationssitzungen in bar zu bezahlen.
Bei Rechnungsstellung ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.
Der Ausgleich für die Mediation beträgt 90,-€.
Eine Mediationssitzung beträgt in der Regel 90 Minuten.
Der Stundensatz ist in Ausnahmefällen verhandelbar.
Bitte sprechen Sie mich an, wir finden eine Lösung.
Vorteil als Selbstzahler/ Selbstzahlerin bei einer Beratung
Sie bekommen zeitnahe Hilfe und Begleitung – keine/kurze Wartezeiten für Termine.
Sie bleiben anonym gegenüber Dritten (Arbeitgeber, Versicherungen, Behörden).
Es erfolgt keine Diagnose. Sie können das Honorar für die Beratung bei der
Einkommenssteuererklärung unter der Rubrik „außergewöhnliche Belastungen“
geltend machen. Bitte befragen Sie dazu Ihren Steuerberater/ Steuerberaterin.
